Diplom-Psychologe Tobias Rau // Psychologischer Psychotherapeut // Verhaltenstherapie
Ambulante Psychotherapie für Erwachsene ab 18 Jahren
Privat und alle Kassen // Termine nach Vereinbarung
Die Psychotherapeutische Praxis Rau feiert Ihr 10-jähriges Bestehen. Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer Patienten und freuen uns auf weitere konstruktive Gespräche.
Für eine Neuanmeldung können Sie gerne telefonisch (Anrufbeantworter) oder per Email Kontakt aufnehmen und eine Nachricht hinterlassen. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen und eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind. Des Weiteren können wenige Eckdaten (z.B. Wohnort, Alter) eine erste Einschätzung erleichtern.
BITTE BEACHTEN SIE:
Erst nach einer Kontaktaufnahme durch mich kann Ihre Anmeldung bestätigt werden, woraufhin wir ein Erstgespräch vereinbaren können. Aufgrund erhöhter Therapieanfragen ist dies leider nicht immer zu gewährleisten.
Ich behandle NICHT: Akute Psychosen und akute substanzgebundene Abhängigkeiten (Alkohol und andere Drogen). In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt für eine stationäre Behandlung an eine Suchtfachklinik.
Sie konnten Ihre Beschwerden unter den oben genannten Störungsbildern nicht finden? Kein Grund zur Sorge. Es existieren eine Vielzahl von Verhaltensauffälligkeiten und Beschwerden, bei denen eine Psychotherapie helfen kann. Sprechen Sie mich an.
Sollten Sie über die Leistungen Ihres Kostenträgers hinaus spezielle Fragestellungen oder Bedarf haben, sprechen Sie mich an:
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) meiner Praxis:
Unter Psychotherapie (griechisch: die Seele pflegen) versteht man die Behandlung von psychischen Störungen oder Problemen und körperlichen Beschwerden, die psychisch verursacht sind (psychosomatisch) mit wissenschaftlich belegten und anerkannten Verfahren.
In Deutschland sind bisher 4 Psychotherapie-Verfahren zugelassen, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Eine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit konnte in zahlreichen Studien nachgewiesen werden. Diese sind:
Zunächst ist es wichtig anzumerken, dass jede Therapie individuell verläuft und auch verlaufen sollte, da jeder Mensch ein ganz individuelles Leiden mit in die Therapie bringt. Ein Grundsatz in der Verhaltenstherapie ist das Prinzip der sogenannten Hilfe zur Selbsthilfe. Denn nach erfolgreicher Beendigung der Therapie, sollen Sie in der Lage sein, mit neu aufkommenden Problemen besser umgehen zu können und ungünstiges Verhalten selbst zu erkennen und verändern zu können.
Ein weiteres Prinzip der Verhaltenstherapie ist, dass der Patient zu jeder Zeit Bescheid weiß, was geschieht und an welchen Problembereichen gerade gemeinsam gearbeitet wird – und weshalb. Die meiste Zeit werden wir Gespräche darüber führen, wie wir es u.a. mit gezielten psychologischen Übungen (in den Bereichen Verhalten, Gedanken, Gefühle) schaffen, dass Sie nicht mehr unter Ihren Beschwerden leiden müssen, aber auch darüber, was Ihre Beschwerden aktuell aufrechterhält (z.B. Perfektionismus, „Helfer-Syndrom“, …) und was diese verursacht hat (z.B. Bindungserfahrungen in der Kindheit, Erziehungsstil der Eltern).
Psychotherapie ist ein gemeinsamer Weg zu Ihrer Gesundung, weshalb Ihre Mithilfe gefragt ist. Es erleichtert mir meine Arbeit, wenn Sie mir möglichst offen berichten, was Ihnen sozusagen „auf der Seele“ liegt. Das ist nicht immer einfach und erfordert Vertrauen und Mut. Auch das Ausfüllen von Fragebögen am Anfang der Behandlung gehört dazu. Während der Therapie kommt es immer mal wieder vor, dass ich Ihnen eine Art Hausaufgabe für Zuhause mitgebe, um das Besprochene zu üben und auszuprobieren. Ferner möchte ich Sie darüber aufklären, dass eine Psychotherapie vermehrt ihre Wirksamkeit zeigen kann, wenn sie in regelmäßigen Sitzungen erfolgt, was wiederum Ihr regelmäßiges Erscheinen voraussetzt. Die Therapiesitzungen finden anfangs in der Regel einmal wöchentlich oder 14-tägig, gegen Ende der Therapie etwa einmal monatlich oder einmal im Quartal statt. Dies können wir gemeinsam frei festlegen. Einmal im Quartal und zum Erstgespräch benötige ich Ihr Versichertenkärtchen, eine Überweisung vom Hausarzt ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sie müssen im Vorfeld Ihre Krankenkasse nicht gesondert darüber informieren, wenn Sie eine Psychotherapie absolvieren möchten.
In einem Erstgespräch (auch psychotherapeutische Sprechstunde genannt) wird von meiner Seite zunächst abgeklärt, ob die ambulante Psychotherapie für Sie die richtige Therapieform ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie im zweiten Schritt zwischen 2 und 4 Probesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) von jeweils 50 Minuten, in denen Sie die Möglichkeit haben, einen Eindruck zu gewinnen und sich zu entscheiden, ob Sie die Therapie durchführen möchten oder nicht. Als Therapeut habe ich in diesen Probesitzungen die Aufgabe, möglichst viel über Sie in Erfahrung zu bringen und alle notwendigen Formalitäten für eine Beantragung bei Ihrer Krankenkasse vorzubereiten. Die Kosten des Erstgesprächs und der Probesitzungen werden auch ohne vorherige Beantragung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ein Antrag auf Psychotherapie wird im Anschluss bei Vorliegen von psychischen Beschwerden in aller Regel von der Krankenkasse genehmigt – dies sind im Regelfall 12 – 24 Sitzungen à 50 Minuten. Voraussetzung ist, dass in den letzten 2 Jahren nicht bereits eine ambulante Psychotherapie bei Ihnen durchgeführt wurde.
Sind Sie privat- oder beihilfeversichert, informieren Sie sich am besten bei Ihrem Kostenträger vorab, wie viele Therapiesitzungen übernommen werden.
Eine Psychotherapie dauert im Kern durchschnittlich zwischen 6 und 9 Monate. Sollten wir gemeinsam feststellen, dass Sie Ihre gesteckten Therapieziele erreicht haben, ist eine vorzeitige Beendigung jederzeit möglich. Selbstverständlich steht es Ihnen prinzipiell zu jeder Zeit frei, die Therapie auf eigene Entscheidung hin zu beenden.
Für den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist die Schweigepflicht einer der wichtigsten Grundsätze. Alles, was Sie mir erzählen oder in Fragebögen angeben, darf ich nicht an andere Personen weitergeben bzw. darf meine Praxis nicht verlassen. Dies beinhaltet auch die Schweigepflicht darüber, dass Sie bei mir in psychotherapeutischer Behandlung sind.
Die Schweigepflicht ist unter anderem in §11 der Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Hessen geregelt. Möchten Sie, dass ich mich mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihre Beschwerden austausche, benötige ich von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung.
In diesem Fall können Sie sich gerne an meine Kollegin im Rahmen unserer Praxisgemeinschaft wenden:
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
M.A. Linda Rau
Mail: praxis@kjp-rau.de
Homepage: www.kjp-rau.de
Für eine umfassende Auflistung aller zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Kreis Groß-Gerau nutzen Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen:
https://arztsuchehessen.de
(Menüpunkt SUCHE)